Zustimmung zum Mindestlohn

Kritik am Verfahren

Zustimmung zum Mindestlohn, Kritik am Verfahren. Die Christlich-Demokratische Arbeitnehmerschaft (CDA) Gelsenkirchen begrüßt, dass es zur Erhöhung des Mindestlohns auf 12 Euro kommen wird. Dass die CDU/CSU Bundestagsfraktion sich in dieser Frage am letzten Freitag enthalten hat, ist auf den ersten Blick betrachtet enttäuschend. „Festzustellen bleibt, dass dem Gesetz zur politischen Festlegung auf 12 Euro notwendige Änderungen für die Mindestlohnkommission weiter fehlen um nachhaltige Grundlagen dafür zu legen, damit Mindestlöhne sozialpartnerschaftlich und auch realistischer gestaltet werden,“ kommentiert Alfred Brosch (Vorsitzender) die Beschlussfasssung. 

Der Bundesvorsitzende der CA, Karl-Josef Laumann, und der Vorsitzende der Arbeitnehmergruppe der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Axel Knoerig, erklärten dazu: „ie Erhöhung des Mindestlohns ist dringend notwendig. Vor dem Hintergrund der stark stei[1]genden Inflation braucht es eine höhere Lohnuntergrenze. Die Mindestlohnkommission hat die Aufgabe, den Mindestlohn an der gesamtgesellschaftlichen Entwicklung und der durchschnittlichen Gehaltsentwicklung zu orientieren. Hier hat sie die Spielräume in den letzten Jahren nicht genutzt. Ein höherer Mindestlohn wäre bereits früher möglich gewesen. Es ist daher Aufgabe der Politik, die Rahmenbedingungen für die Mindestlohnkommission neu zu definieren. Doch diese Herausforderung wird mit dem Gesetz nicht gelöst. Nach der einmaligen Erhöhung auf 12 Euro wird deshalb die nächste Erhöhung erst in 2024 erfolgen. Das ist viel zu spät und das weiß die Ampelregierung auch. So sieht keine nachhaltige Sozialpolitik aus.“