CDA NRW drängt auf rechtssichere Prüfung eines AfD-Verbotsverfahrens
Die Christlich-Demokratische Arbeitnehmernehmerschaft Deutschlands (CDA), Landesverband Nordrhein-Westfalen, hat auf ihrer Landestagung in Kamen beschlossen, eine umfassende und unabhängige Prüfung der rechtlichen Voraussetzungen für ein in Rede stehendes Verbotsverfahren gegen die AfD zu fordern. Es geht ausdrücklich nicht um ein Parteiverbot, sondern um eine sorgfältige und faktenbasierte Klärung durch Bundestag, Bundesrat und Bundesregierung. Entscheidungen mit solcher Tragweite müssen zum Schutz unserer Demokratie auf gesicherter Grundlage stehen und nicht auf politischem Reflex. Ein Signal für den Rechtsstaat, nicht gegen Wählerinnen und Wähler.
Der CDA-Kreisverband Gelsenkirchen unterstützt diesen Antrag. Vorsitzender Alfred Brosch betont, dass eine klare juristische Einordnung notwendig sei. Zugleich verweist er auf die lokale Realität: „Demokratie wird brüchig, wenn der Dialog ins Leere läuft. In vielen kommunalen Gremien ist die AfD kaum präsent oder bleibt dort ohne inhaltliche Beiträge. Diese Debatte wird stets versucht in den Ratsitzungen nachzuholen. In Stadtteilen (beispielsweise in Hassel), wo die AfD bei der Kommunalwahl ein Direktmandat erreichte, fehlt deren politische Sichtbarkeit nahezu durchgängig. Das erschwert erheblich die erforderliche, thematische Befassung vor Ort und unterstreicht die Bedeutung einer rechtssicheren Klärung auf Bundesebene.“